Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sri Siam Holidays Co. Ltd.
SSH bezieht sich auf Sri Siam Holidays Co. Ltd., und seine Zweigstellen und Partnerbüros.
„Kunde“ bezieht sich auf den „Endkunden“ (Passagier), der mit SSH den Vertrag abschließt.

1.BUCHUNGEN
Alle Buchungen werden im Buchungszentrum in Bangkok getätigt.
Telefon: + 66 2 3491801-2 (Thailändisch)
E-Mail: tour@siamways.de (Deutsch)
Fax +66 2 3491803

2. PRO PAX SYSTEM
Alle SSH Produkte basieren auf dem “Pro Pax System”; d.h., dass alle Preise pro Passagier angegeben werden, es sei denn, bei der Ausschreibung ist dies anderweitig aufgeführt. In dieser Registrierung sind Kinder mit inbegriffen, wobei es in einigen Fällen jedoch Preisnachlässe, abhängig vom Alter des/der Kindes/Kinder, geben kann. Bitte beachten Sie, dass ein Kind, das einen Erwachsenen begleitet, keinen Anspruch auf eine eigene Mahlzeit hat, gegen Aufpreis kann jedoch eine weitere hinzugebucht werden.

Der jeweilige KUNDE trägt die Verantwortung dafür sicherzustellen, dass ALLE Passagiere, auch Kinder, bei SSH gemeldet sind.

3. BEZAHLUNG
Alle Preisangaben sind in Thai Baht oder in United States Dollar ausgeschrieben.

Der in Rechnung gestellte Reisepreis ist spätestens eine Woche vor Anreise des Endkunden (Beginn der Reise) oder nach entsprechender Vereinbarung zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt in der eingetragenen Währung auf das auf der Rechnung angegebene Konto.

Zahlungsverweigerung vor Reiseantritt führt zur Stornierung der Reise, sofern der KUNDE im Voraus keine Kreditbedingungen mit SSH vereinbart hat. Jegliche Stornierungs-Gebühren, die dann von den jeweiligen Anbietern erhoben werden, werden dem KUNDEN in Rechnung gestellt.

4. RICHTIGKEIT
Die hier bereitgestellten Daten, Produkte und Leistungen werden von SSH, unseren Partnern und anderen Dienstleistungsträgern, mit denen wir zusammenarbeiten, bereitgestellt und aktualisiert. Alle hier aufgeführten Touren, Preise und anderen Leistungen sind abhängig von Verfügbarkeit und bestimmten Verkaufs-, und Lieferbedingungen unserer Partner und Dienstleister.
SSH kann für fehlerhaft veröffentlichte Informationen nicht verantwortlich gemacht werden. Wir ergreifen jedoch jede mögliche und vertretbare Maßnahme, um sicherzustellen, dass alle Details korrekt angegeben werden. Die zum Zeitpunkt der Buchung und in der Rückbestätigung aufgeführten Informationen und Preise sind die aktuellen, unterliegen jedoch weiteren Aktualisierungen und/oder Veränderungen.

Transportzeiten: Alle Transportzeiten (Flug, Fähre, Boot, Zug, Bus, Auto etc.) sind vorläufige Angaben und unterliegen Veränderungen. Wir versichern unseren KUNDEN, diese umgehend zu informieren, sobald SSH über wichtige Änderungen informiert wurde.

5. LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Der vertraglich festgelegte Leistungsrahmen von SSH ist der gültigen Tarifbroschüre und den Angaben der relevanten Reisebestätigung zu entnehmen. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich festgelegten Leistungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung von SSH gültig, die sich das Recht vorbehalten, zusätzliche Gebühren und/oder Aufpreise für bestätigte und erbrachte Leistungsänderungen, zu erheben.

Nach Reiseantritt:
Jegliche Änderungen der Leistungen nach Antritt der gebuchten Reise, einschließlich Veränderungen der Reiseroute, sind nur unter Vorbehalt zulässig und wenn eine schriftliche Genehmigung für solche Veränderungen, und / oder zusätzliche Gebühren für die vom KUNDEN zugesagten Leistungen, oder jedoch die direkte Bezahlung von SSH durch den Endkunden, vorliegen.

Zwangsveränderungen:
Sollte es für SSH erforderlich sein, Veränderungen im Rahmen der vertraglich festgelegten Leistungen, auf Grund von Preis- oder Leistungsveränderungen Dritter vorzunehmen, beispielsweise Änderungen oder Stornierungen von Flügen, Zügen, Bussen oder anderer Fahrpläne oder Hotelüberbuchungen, wird SSH sein Bestes tun, um die zugesagten Leistungen zu ersetzen, auch wenn es nicht immer möglich sein wird, alternative Leistungen zu erbringen. SSH kann in einem solchen Fall, für etwaige Einbußen des KUNDEN als Konsequenz nicht haftbar gemacht werden.

6. ZUSCHLÄGE/AUFPREISE
Der vom KUNDEN gezahlte Preis für Reiseleistungen kann sich aufgrund von Preisänderungen der Drittleistungspartner ändern, wie z.B. Hauptsaison-Zuschlag, Treibstoffzuschlag, planmäßige Flugpreise, von der Regierung erhobene Gebühren, obligatorische Mahlzeiten, Visa-Zuschläge und jegliche andere Service Gebühren, die SSH auferlegt werden.
SSH wird sich bemühen, seine KUNDEN von diesen Preiserhöhungen so früh wie möglich in Kenntnis zu setzen. Da diese Preiserhöhungen nicht im Ermessen von SSH liegen, sind wir gezwungen diese an unsere KUNDEN weiterzugeben.

7. STORNIERUNG
Bei Stornierung fallen Stornierungsgebühren an und werden nach Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung im Buchungszentrum wie folgt berechnet.

  • bis zu 7 Tage nach Erhalt der Rechnung kann kostenlos storniert werden
  • 60+ Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises – oder kostenlose Umbuchung*
  • 31 bis 60 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises – oder kostenlose Umbuchung*
  • 15 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises – oder kostenlose Umbuchung*
  • 7 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 30% bis 50% des Reisepreises
  • 1 bis 6 Tage vor Reiseantritt: 50% bis 100% des Reisepreises
  • Nichtantreten der Reise ohne Stornierung: 100% des Reisepreises

Flugtickets für die Lowcost-Carrier Nok Air und Thai Air Asia müssen direkt bei Reservierung ausgestellt
werden und sind nicht rückerstattbar.
Bei einer späteren Stornierung der Reise, werden die bereits bestätigten und von SSH bezahlten
Flugtickets von Nok Air und Thai Air Asia dem Kunden voll belastet.


Bahnfahrkarten müssen direkt bei Reservierung ausgestellt werden und sind nicht rückerstattbar.
Bei einer späteren Stornierung der Reise, werden die bereits bestätigten und von SSH bezahlten Bahntickets
dem Kunden voll belastet.


Wir empfehlen, im Voraus eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

8. VERSICHERUNGEN
Jeder KUNDE sollte sich um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.
Dieser Versicherungsschutz sollte/muss die folgenden Punkte abdecken:
Unvorhersehbare Stornierungen (Reiserücktrittsversicherung, mit Coronabedingter Reisewarnung)
Reiseverspätungen/Verspäteter Reiseantritt
Medizinische Versorgung (Auslandskrankenversicherung)
Geld-und Eigentumverlust
Haftpflichtversicherung
Im Fall einer Schadens- und/ oder Verlustklage sollten diese vom Passagier und/oder KUNDEN direkt beim Versicherungsanbieter geltend gemacht werden

9. DIENSTLEISTUNGSBEWERTUNG
Es gibt weltweit keine standardisierten Methoden um Hotels, Transportdienstleister, Reiseleiter etc. zu kategorisieren. Viele Länder haben ihre eigenen offiziellen und inoffiziellen Methoden Serviceleistungen zubewerten, einige bewerten diese gar nicht. Daher hat SSH nach eigenem Ermessen Leistungen bewertet/kategorisiert, wie z.B. Hotelzimmer in “Mittelklasse”, “Firstclass” und “Deluxe”.
Aus diesem Grund bitten wir unsere KUNDEN, sich, zum Zeitpunkt einer Buchung nochmals über das gebuchte Leistungsniveau zu informieren, sowie den Endkunden davon in Kenntnis zu setzen.

10. GEWÄHR
SSH übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Verluste oder Beschädigungen, die dem KUNDEN während der Reise entstehen. SSH ist nicht haftbar für Reiseroutenänderungen auf Grund von Umständen, die außerhalb des Einflusses von SSH liegen.

11. DATENSCHUTZ
SSH schützt die Daten, die uns von unseren KUNDEN zur Verfügung gestellt werden, im Einvernehmen mitder Datenschutzerklärung von SSH.
SSH-KUNDEN müssen versprechen ihre Kundenkarteien genau und aktuell zu führen und erklären sich damiteinverstanden SSH alle neuen oder veränderten Daten umgehend zuzuschicken.
SSH wird Daten an Dritte nur weitergeben, wenn dies ausdrücklich, beispielsweise, zwecks Vervollständigung/Abschließung der Transaktionen, vom KUNDEN angefordert wird. Jedoch kann SSH Kundendaten an Dritte weitergeben, wenn diese vertraglich Vertraulichkeitsvereinbarungen getroffen habenoder wenn SSH gesetzlich verpflichtet wird, um etwaige Daten weiterzugeben.

12. FLUGÄNDERUNGEN & RÜCKBESTÄTIGUNGEN VON FLÜGEN FÜR KUNDEN
a) Wenn ein Flug über SSH gebucht ist (Inlandsflug oder internationaler Flug), dann hat SSH die Verpflichtung, falls dies vom KUNDEN gewünscht wird, den Flug für den KUNDEN rückzubestätigen und/oder den KUNDEN bei Flugänderungen oder Ähnlichem behilflich zu sein.

b) Wenn ein Flug nicht über SSH gebucht ist (der Inlandsflug oder der internationale Flug wurde vom KUNDEN oder einem Agenten direkt gebucht), dann ist SSH nicht dazu verpflichtet, den KUNDEN den Flugrückzubestätigen. Wenn die KUNDEN auf eigenen Wunsch Flugänderungen vornehmen möchten, kann SSH eine Bearbeitungsgebühr für diese Änderungen und/oder Rückbestätigung erheben.

c) Sollte der Fall eintreten, dass die Fluggesellschaft den planmäßigen Abflug oder die planmäßigeAnkunft eines Fluges, den die KUNDEN gebucht haben (ungeachtet dessen, ob SSH die Tickets gebuchthat oder nicht), ändert und SSH über die Änderungen im Voraus informiert wird, dann ist SSH verpflichtet, den KUNDEN bei der Rückbestätigung der neuen Flüge (oder alternativen Flüge) behilflich zusein. SSH ist ebenso verpflichtet, auf Wunsch des Endkunden, den Reiseverlauf zu ändern oder anzupassen, muss den KUNDEN jedoch über diese Änderungen in Kenntnis setzen.

d) Wenn SSH eine Änderung eines vom KUNDEN gebuchten Fluges vornimmt (ungeachtet dessen, werden Originalflug gebucht hat), dann muss SSH alle anderen Flugabschnitte/ -segmente, die der KUNDE gebucht hat, überprüfen und rückbestätigen. Dies gilt im Besonderen für internationale Flugsektoren, die im Anschluss an einen Inlandsflug erfolgen.In bestimmten Einzelfällen verursacht die Änderung eines ausgestellten Flugtickets eines Flugabschnittsdie automatische Stornierung aller anderen angeschlossenen Flugsektoren (inklusive internationaler). Es ist in diesen Fällen zwingend erforderlich, dass SSH diese anderen Flugabschnitte überprüft und sicherstellt, dass die entsprechenden Fluggesellschaften über die neuen Flugdetails informiert werden.

13. VERSPÄTUNGEN UND AUSFÄLLE VON FLÜGEN, ZÜGEN UND BOOTSFAHRTEN
a) gebucht durch SSH
SSH stellt lediglich eine Vermittlung zwischen dem Kunden und den Airlines, der staatlichen thailändischen Eisenbahn und den Fährunternehmen her. Kommt es zu Verspätungen bei Inlandsflügen, Zugfahrten oder Fährverbindungen, so hat der Kunde SSH unmittelbar über diese Verspätung zu informieren.
SSH wird alles unternehmen, um den weiteren Ablauf der Kunden dementsprechend anzupassen. Sollten durch eine Umbuchung, die durch eine Verspätung eines Fluges, einer Zugfahrt oder einer Schiffsfahrtentstanden ist, Mehrkosten entstehen, so ist SSH dafür in keiner Weise haftbar zu machen. Etwaige Mehrkosten einer Umbuchung, die nicht von der Fluggesellschaft, der Eisenbahn oder demFährunternehmen getragen werden, wird SSH an den Kunden weitergeben.

b) gebucht durch den Kunden
Sollte es bei einem, durch den Kunden gebuchten internationalen oder nationalen Flug zu einer Verspätung bei der Ankunft im Zielland kommen, so kommt SSH für eventuell dadurch entstandene Mehrkosten oder Umbuchungen in keiner Weise auf.

14. EINCHECKEN UND AUSCHECKEN IN UNTERKÜNFTEN, DIE DURCH SSH GEBUCHT WERDEN
a) Die offizielle Eincheck-Zeit für Hotels, Appartements und Resorts liegt bei 14 Uhr. Sollten die Kunden vor 14 Uhr in der gebuchten Unterkunft eintreffen, so liegt es im Ermessen des Hotels,dem Kunden das gebuchte Zimmer bereits vor 14 Uhr zur Verfügung zu stellen oder nicht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein Einchecken vor 14 Uhr.
b) Die offizielle Auscheckzeit beträgt 12 Uhr. Sollten die Kunden nach 12 Uhr auschecken wollen, sohaben Sie die Unterkunft im Voraus darüber zu informieren und das Hotel hat das Recht für eine spätere Auscheck-Zeit eine Gebühr zu verlangen, oder diesen Wunsch ohne Begründung abzulehnen.

15. ALLGEMEINES
Preise verstehen sich nach den in der Quotierung angegebenen gültigen Preisen.

Der jeweilige KUNDE ist verantwortlich dafür sicherzustellen, dass der Endkunde den Bestimmungen für Visa, Zoll, Gesundheit und/oder Währung gerecht wird. Sollte der Endkunde diesen Bestimmungen nichtgerecht werden, und ihm daher die Teilnahme an der Reise nicht möglich sein, behält sich SSH vor, die daraus entstehenden Stornierungsgebühren dem KUNDEN in Rechnung zu stellen.

Erklärt sich SSH zur Visabeschaffung oder Beschaffung ähnlicher Dokumente bereit, geschieht dies immernur auf ausdrücklichen Wunsch des KUNDEN. Aus diesem Grund kann SSH keine Verantwortung, für eventuelle Verspätungen oder Visaverweigerungen der entsprechenden Regierungsbehörden, übernehmen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Für Ansprüche gegen Sri Siam Holidays Co. Ltd. gilt als Gerichtsstand Bangkok.